Regulierung · Regulierung erklärt
Gezielte Finanzsanktionen der EU (TFS)
Sanktionen sind die schärfste Kante der Compliance-Landschaft: Erfolgspflichten, sofort wirksam, mit persönlicher Haftung. Die Pflicht ist nicht nur zu screenen — sondern einzufrieren, zu verweigern und zu melden, in dieser Reihenfolge und unverzüglich.
Die Anforderungen, Artikel für Artikel
Einfrieren, und nichts bereitstellen
Alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen sind einzufrieren; nichts darf ihnen direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.
In Sceau — Der TFS-Arbeitsbereich hält die Sperrbestätigung fest, sobald ein Treffer bestätigt ist.
Gegen die Listen prüfen
Die Prüfung von Mandanten und wirtschaftlich Berechtigten gegen die konsolidierte EU-Liste ist ausdrücklicher Teil der Sorgfaltspflichten — beim Onboarding und bei jeder neuen Listung.
In Sceau — Nächtliches Rescreening prüft jede offene Akte gegen frische Listendaten; Treffer fließen direkt in TFS-Fälle.
An die zuständige Behörde melden
Eingefrorene Vermögenswerte und versuchte Transaktionen sind der zuständigen nationalen Behörde zu melden — in Belgien der Schatzkammer (FÖD Finanzen).
In Sceau — Behördenrouting je Land adressiert die Meldung vor; versuchte Transaktionen werden als eigene Dimension erfasst.
Freigabe nur mit Rechtsgrundlage
Eingefrorene Werte werden nur bei Streichung, unter behördlicher Genehmigung oder bei nachgewiesener Identitätsverwechslung freigegeben — nie informell.
In Sceau — Die Freigabe verlangt eine dokumentierte Grundlage und die richtige Rolle; alles steht im Register.
Die Liste beobachten, nicht den Kalender
Listungen ändern sich wöchentlich. Ein sauberes Screening von gestern beweist nichts über heute.
In Sceau — Listenfeeds aktualisieren sich automatisch; veraltete Daten blockieren konstruktionsbedingt Freigabeentscheidungen.
Diese Seite ist eine Orientierung in klarer Sprache, keine Rechtsberatung. Die Artikelnummerierung folgt dem im Amtsblatt veröffentlichten Rechtsakt; wo technische Durchführungsstandards noch im Entwurf sind, sagen wir das. Der Gesetzestext hat stets Vorrang.
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